Einspruch bei Ablehnung eines Pflegegrades / Höhereinstufung

Sie glauben der MDK hat Sie falsch eingestuft?

Sie können Einspruch einlegen, auf jeden Fall!

Sie haben den Bescheid der Krankenkasse in der Hand und die vom MDK zugewiesene Einstufung entspricht nicht Ihrem konkreten Hilfebedarf?

Sie haben nun das Recht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides einen Einspruch bei der Krankenkasse einzulegen.

Fordern Sie bei ihrer zuständigen Pflegekasse den Beurteilungsbogen der Begutachtung des MDK an. Gehen Sie ihn Punkt für Punkt durch und notieren Sie sich, wo Sie glauben, dass Sie falsch beurteilt wurden.

Dann schreiben Sie den Widerspruch etwa so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einstufungsbescheid vom……
lege ich einen Widerspruch ein. Mit der Einstufung bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden.
Jetzt ist es erforderlich, dass Sie die Gründe ihres Widerspruches so ausführlich wie nur möglich niederschreiben.

Fragen Sie ihren Hausarzt und auch ihre Fachärzte nach Ihren Unterlagen, aus denen Ihre Krankheiten und oder Behinderungen hervorgehen!

Wir stellen Ihre Wünsche in den Vordergrund. Wir unterstützen Sie kostenfrei bei den Formulierungen des Widerspruchs!
Schnell – Sachlich – Unkompliziert.

Falls Sie schon von einem Pflegedienst betreut werden, bitten Sie diesen Ihnen bei der Erstellung eines Pflegetagebuches zu helfen. Im Tagebuch sollte jede Art von Hilfe mit Tages / Nachtzeit erfasst sein.

Schreiben Sie jede Kleinigkeit auf, auch wenn es Ihnen noch so unwichtig erscheint. Dieses Tagebuch führen Sie über den Zeitraum von 14 Tagen.

Sobald Ihre Unterlagen bei der Pflegekasse eingetroffen sind, werden sie an den zuständigen MDK weitergeleitet und dort geprüft. Wenn festgestellt wird, dass Unstimmigkeiten zum Erstgutachten bestehen, wird Ihnen ein zweiter Begutachtungstermin unterbreitet und der Sach-verhalt nochmals überprüft.

Sollte das zweite Gutachten das Ergebnis des Erstgutachtens stützen, so können Sie erneut den Widerspruch einlegen.
Falls Sie wieder eine Ablehnung erfahren,
so können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen. Dieses Verfahren ist kostenfrei, solange Sie keinen Rechtsanwalt einschalten.

Gewinnen Sie allerdings den Rechtsstreit ( mit einem Anwalt ) so werden Ihre Kosten übernommen.


Falls dieser beschriebene Vorgang des Widerspruchverfahrens für Sie zu kompliziert ist, rufen Sie uns bitte sofort an.

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Telefon 02382 - 766 7442