Organisation der Pflege

Nachdem Sie alle relevanten Informationen zur Beantragung von Leistungen und Vorsorgen kennengelernt haben, möchten wir Ihnen die Organisation der Pflege bez. die Abläufe bis zu Ihrer pflegerischen Versorgung vorstellen.

Erstbesuch

Vor Beginn unserer Einsätze machen wir grundsätzlich ein Aufnahmegespräch, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren. Dieses Gespräch erfolgt immer durch unsere Pflegedienstleitung oder eine Pflegefachkraft. Wir sprechen hierbei unter anderem Tätigkeiten ab, die wir bei Ihnen erbringen dürfen, den zeitlichen Rahmen und wir beraten Sie zum Beispiel über Pflegehilfsmittel, welche wir ebenfalls für Sie organisieren können.

Folgebesuch

Sollte sich der gesundheitliche Zustand ändern oder Sie sich andere Leistungen von uns wünschen, werden wir in einem Folgegespräch klären, wie unsere Pflege oder Betreuung dem anzupassen ist.

Pflegevisiten

Zudem gibt es Pflegevisiten die regelmäßig und unaufgefordert durchgeführt werden, um die Qualität unserer Arbeit sicherzustellen und den Pflegeprozess und die Optimierungsmöglichkeiten stets im Auge zu behalten.

Kostenkalkulation

Nachdem wir beim Erstgespräch Leistungen vereinbart haben, bekommen Sie von uns eine monatliche Kostenkalkulation. Hier führen wir Ihnen die vereinbarten Leistungen auf und was diese Kosten, was davon z. B. die Pflegekasse trägt und wie hoch Ihr Eigenanteil ist.

Die vereinbarten Leistungen sind natürlich jederzeit änderbar.

Rechnung

Als Pflegedienst machen wir immer eine Monatsabrechnung. Alle Rechnungen versenden wir in den ersten 10 Tagen des Folgemonats, ob privat oder an die Kassen, Sozialämter etc.

Kosten bei durch die Kasse abgelehnter Behandlungspflege

In seltenen Fällen kommt es zur Ablehnung einer Leistung mit der Verordnung häuslicher Krankenpflege (siehe Behandlungspflege)
Sollte ein Widerspruch erfolglos bleiben, müssen wie Ihnen die Leistungen leider privat in Rechnung stellen. Wir werden Sie aber bei diesem Verdacht darauf aufmerksam machen und mit Ihnen die Vorgehensweise besprechen.
Die Abrechnung Ihres Eigenanteils erfolgt über eine zuvor erteilte Einzugsermächtigung.

Pflegevertrag

Es ist von der Pflegekasse vorgeschrieben, dass der Leistungsnehmer (Versicherter) und der Leistungserbringer (Pflegedienst) einen Pflegevertrag miteinander abschließen. Hierin sind die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten. Bestandteil des Vertrags ist auch die Kostenkalkulation, aus welcher der Leistungsnehmer ersehen kann, wie hoch seine zu erwartenden Kosten der vereinbarten Pflege pro Monat sind. Der Vertrag ist durch den Leistungsnehmer jederzeit kündbar. Als Pflegedienst passen wir unsere Leistungen jederzeit Ihren Wünschen und Bedürfnissen an.

 

Unterbrechung der Pflege

Wenn Sie als Kunde z. B. ins Krankenhaus kommen, in die Kurzzeitpflege, -Reha gehen, oder im Urlaub sind, denken Sie bitte auch daran, uns hierüber zu informieren, sofern Ihnen oder Ihren Angehörigen dies möglich ist. In diesem Fall ruht ggf. der Pflegevertrag und wir setzen mit den Leistungen aus.

Termine

Selbstverständlich wissen wir, dass Sie auch andere Termine wie z. B. Arzt-, Therapeuten-, und Friseurtermine wahrnehmen. Bitte setzen Sie uns davon in Kenntnis, wenn Sie im Rahmen unserer Besuchszeit stattfinden. Sollte dies nicht möglich sein, planen wir unsere Einsätze erneut nach Rücksprache mit Ihnen.

Kündigung

Unser Pflegevertrag unterliegt Ihrerseits keinen Kündigungsfristen und so können Sie diesen jederzeit ohne Nennung von Gründen kündigen.

Bezugspflege

Damit zwischen unseren Mitarbeitern und Kunden eine Basis des Vertrauens entstehen kann, versuchen wir, dass unsere Kunden regelmäßig von den gleichen Mitarbeitern versorgt werden.

Einkauf von Angebotenen Leistungen / Serviceleistungen

Diese Leistungen richten sich nicht nach der Pflegestufe, sondern immer nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen und Ihre Pflegeversicherung kommt nicht dafür auf.

Als Beispiel: Das wir Ihnen eine Mahlzeit zubereiten, oder Sie in die Kirche begleiten…

Dies sind Leistungen die wir Ihnen auf Wunsch gerne erbringen, aber wir müssen diese natürlich berechnen, da unsere Mitarbeiter diese Leistungen in der bezahlten Arbeitszeit erbringen.

Pflegedokumentation

Die Pflegedokumentation liegt bei Ihnen zu Hause (Pflegemappe), bleibt aber stets Eigentum des Pflegedienstes und muss nach Beendigung an diesen herausgegeben werden. Bitte achten Sie darauf, dass diese Mappe bei einer Krankenhauseinweisung bei Ihnen in der Wohnung verbleibt und nicht mit ins Krankenhaus genommen wird. Die Pflegedokumentation dient uns als Nachweis für erbrachte Leistungen und ist somit die Grundlage zur Abrechnung. Sie ist wichtig für den Informationsfluss zwischen unseren Mitarbeitern und der Dokumentation von Besonderheiten in der Pflege. Alle relevanten Unterlagen können wir gerne dem Krankenhaus sofort zukommen lassen.

Schlüssel

Um unsere Planung und unseren täglichen Aufwand zu erleichtern, ist es sinnvoll, wenn wir von unseren Kunden bei denen mehrere Einsätze täglich erfolgen, mindestens zwei Schlüssel bekommen. Auch für dringende Notfälle ist die Herausgabe des Schlüssels sinnvoll. Wir betreten die Wohnung erst nach mehrmaligen Klingeln und setzen auch dann erst den Wohnungsschlüssel ein.

Die meisten Kunden händigen uns einen Wohnungsschlüssel aus. Die Schlüssel werden von unseren Mitarbeitern mitgeführt und im Büro sicher hinterlegt.

Zeiten +/-

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu verkehrs-, notfall- und zwischenfallbedingten Abweichungen von den vereinbarten Zeiten +/- 20 Minuten kommen kann. Sollten unsere Mitarbeiter dieses absehen können, werden Sie darüber informiert.

Absagen von Einsätzen

Laut Pflegeversicherung dürfen Einsätze, welche nicht 24 Stunden vor Einsatzbeginn abgesagt werden, dem Versicherten in Rechnung gestellt werden. Unsere tägliche Tourenplanung ist ein großer zeitlicher und logistischer Aufwand, aus diesem Grund werden nicht stattfindende Einsätze berechnet.

Beratungseinsatz § 37 ABS. 3 SGB XI

Alle Pflegebedürftigen die Pflegegeld beziehen und keine Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen zweimal im Jahr (Pflegestufe III jedes Quartal) einen Pflegedienst zur Beratung kommen lassen . Ziel dieser Beratung ist die Sicherstellung einer adäquaten Pflege des Pflegebedürftigen.

Anträge

Selbstverständlich helfen wir Ihnen kostenlos bei den Formalitäten, wie das Stellen von Anträgen bei der Pflegeversicherung und beim Grundsicherungsamt.

Service

Wir sind ein eng vernetzter Pflegedienst der mit vielen zuverlässigen und namhaften Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Auf diesem Wege können wir Ihnen einen sehr guten Service anbieten z. B.
Apotheke: Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, wir rufen beim Arzt an und bestellen Ihre Medikamente und bringen diese einmal die Woche zu Ihnen nach Hause. Sie bekommen einmal monatlich die gelieferten Medikamente oder Rezeptgebühren in Rechnung gestellt.

Pflegemittel / Pflegehilfsmittel (Unterstützung bei der Beratung und Besorgung)
Hausnotruf (Beratung und Installation)
Essen auf Rädern
Diäten (Fachkundliche Unterstützung, ob Verzehrempfehlung, Speisepläne o. Rezepte)
Vermittlung (An andere Dienstleister oder Therapeuten, Logopäden, Hausmeister)

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Telefon 02382 - 766 7442