Informationen zur Pflegeversicherung

Antrag auf Pflege

Unterstützung der Pflegeversicherung

Antrag auf Pflege

Unterstützung der Pflegeversicherung

So erhalten Sie Pflegeleistungen

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, ist die Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Erst mit einem anerkannten Pflegegrad übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen.

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die infolge einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem Maße auf Hilfe angewiesen sind. Auch ohne Pflegegrad ist Pflege möglich – allerdings müssen die Leistungen dann privat bezahlt werden. Daher ist der Antrag auf einen Pflegegrad der wichtigste erste Schritt.

Antrag auf Pflegegrad stellen

Der Antrag kann formlos bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden – per Telefon, E-Mail oder Brief. Alternativ können Sie auch ein offizielles Formular nutzen. Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Gut zu wissen: Die Leistungen werden rückwirkend ab Antragseingang gewährt – auch bei einem formlosen Antrag.

Wir unterstützen Sie kostenfrei bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf die Begutachtung.

Antrag Pflegegrad

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Was passiert bei der Begutachtung?

  • Der MD meldet sich telefonisch oder schriftlich bei Ihnen.
  • Die Begutachtung erfolgt in der Regel bei Ihnen zu Hause.
  • In manchen Fällen findet die Einschätzung auch telefonisch statt.
  • Der Gutachter prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind und wo Sie Unterstützung benötigen.

Unser Tipp: Bereiten Sie sich gut vor. Führen Sie ein Tagebuch über Ihren Hilfebedarf oder nutzen Sie einen Selbstständigkeitsmesser. So können Sie realistisch aufzeigen, was Sie alleine schaffen und wobei Sie Hilfe benötigen.

Empfehlenswert: Eine vertraute Person oder eine Pflegekraft sollte bei der Begutachtung anwesend sein.

Entscheidung über den Pflegegrad

Nach der Begutachtung erstellt der MD ein Gutachten mit einer Empfehlung. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage über Ihren Pflegegrad und sendet Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis zu.

Fristen beachten:

  • Der Bescheid muss innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang bei Ihnen sein.

  • Bei Verzögerungen erhalten Sie 70 € pro Woche als Entschädigung.
  • In dringenden Fällen (z. B. bei Krankenhausaufenthalt, Reha, Hospiz oder ambulanter Palliativversorgung) beträgt die Frist 1 Woche.

Pflegeleistungen nutzen – auch rückwirkend: Sobald der Pflegegrad genehmigt wurde, übernimmt die Pflegekasse die Kosten rückwirkend zum Antragsdatum.

Wichtig: Pflegeleistungen, die Sie bereits vorher in Anspruch genommen haben, rechnen wir zunächst direkt mit Ihnen ab – können aber nach Genehmigung nachträglich, gegen unserer Rechnungen, von der Pflegekasse erstattet werden lassen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

Hier sehen Sie, wie die Pflegegrade unterteilt sind und welche Leistungen möglich sind:

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Merkmale:

  • Leichter Hilfebedarf im Alltag
  • Keine Pflegesachleistungen

  • Kein Pflegegeld

Leistungen (monatlich)

  • Entlastungsbetrag (131 €/Monat)

  • Pflegeberatung
  • Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, etc.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung

Merkmale:

  • Regelmäßige Unterstützung nötig (z. B. Körperpflege, Mobilität)

Leistungen (monatlich)

  • Pflegegeld: 347 €

  • Pflegesachleistungen: 796 €

  • Kombination möglich
  • Entlastungsbetrag: 131 €

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung

Merkmale:

  • Tägliche Hilfe in mehreren Bereichen notwendig

Leistungen (monatlich)

  • Pflegegeld: 599 €

  • Pflegesachleistungen: 1.497 €

  • Entlastungsbetrag: 131 €

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung

Merkmale:

  • Umfangreiche Hilfen rund um die Uhr

Leistungen (monatlich)

  • Pflegegeld: 800 €

  • Pflegesachleistungen: 1.859 €

  • Entlastungsbetrag: 131 €

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Merkmale:

  • Kontinuierliche Pflege mit intensivem Aufwand

Leistungen (monatlich)

  • Pflegegeld: 990 €

  • Pflegesachleistungen: 2.299 €

  • Entlastungsbetrag: 131 €

Überblick über die Leistungen der Pflegekasse

Damit Sie immer alles im Blick behalten, haben wir für Sie die Leistungen der Pflegekasse übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne direkt an.

Die Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade:

Bisherige Pflegestufe Neuer Pflegegrad
Pflegestufe 0 (mit Demenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2 oder 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3 oder 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4 oder 5
Bisher Neu
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 2 oder 3
Pflegestufe II Pflegegrad 3 oder 4
Pflegestufe III Pflegegrad 4 oder 5

Antragstellung – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Jede versicherte Person kann bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen – formlos, schriftlich oder telefonisch.

Wir unterstützen Sie dabei kostenlos – vom Antrag bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Widerspruch bei Ablehnung oder falscher Einstufung

Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei – schnell, sachlich und kostenfrei.

Widerspruch einlegen – so geht’s:

  • Prüfen Sie den Bescheid und das MD-Gutachten genau.

  • Fordern Sie das Gutachten bei Ihrer Kasse an, falls es nicht beiliegt.

  • Notieren Sie Widerspruchsgründe – z. B. wenn Hilfebedarfe nicht korrekt eingeschätzt wurden.

  • Unterlagen sammeln:

    • Arztberichte vom Hausarzt und Fachärzten
    • Medikamentenpläne
    • Diagnosen und Befunde
  • Pflegetagebuch führen:

    • 14 Tage lang, täglich alle Hilfeleistungen notieren.
    • Inklusive Uhrzeit, Art der Hilfe, auch nachts.
    • Jede Kleinigkeit zählt!
  • Pflegedienst einbeziehen: Lassen Sie sich beim Tagebuch unterstützen, wenn Sie bereits Pflege erhalten.
  • Reichen Sie den Widerspruch fristgerecht, innerhalb 4 Wochen, bei der Pflegekasse ein.

Ablauf nach dem Widerspruch:

  • Ihre Unterlagen werden erneut vom MD (ehem. MDK) geprüft.
  • Bei Abweichungen zum ersten Gutachten folgt ein zweiter Begutachtungstermin.
  • Wird der Pflegegrad erneut abgelehnt, können Sie nochmals Widerspruch einlegen.
  • Danach ist auch eine kostenfreie Klage beim Sozialgericht möglich.

Unser Service: Wir stellen Ihre Wünsche in den Vordergrund und helfen Ihnen persönlich bei der Formulierung Ihres Widerspruchs. Kontaktieren Sie uns – wir machen den Weg für Sie einfacher.