Die Pflegeversicherung

Wer ist pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gelten Menschen, die aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichen Maß der Hilfe bedürfen.

Der Gutachter des medizinschen Dienstes (MDK) prüft vor Ort, ob diese Voraussetzung erfüllt ist. Er ermittelt den individuellen Hilfebedarf und stellt fest, was medizinisch und pflegerisch notwendig ist, damit der Betroffene bedarfsgerecht versorgt ist.
Berücksichtigt dabei werden sowohl die vorhandenen Einschränkungen als auch die noch vorhandenen Fähigkeiten.

Pflegestufen

Jeder Mensch, der meint gepflegt werden zu müssen, kann bei seiner zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellen. Der Antrag kann frei formuliert werden.

Es wird in folgende Pflegestufen unterteilt:

Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig)

Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe 2 (schwer pflegebedürftig)

Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 3 Stunden betragen. Hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.

Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftig)

Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 5 Stunden betragen. Hierbei muss auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

Härtefall

Ein „Härtefall“ liegt vor, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn die Grundpflege auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 7 Stunden täglich, davon 2 Stunden in der Nacht, erforderlich ist.

Wir beraten Sie vor der Antragstellung. Bei der Erstellung des Antrages sind wir Ihnen gern und kostenfrei behilflich.

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