Einstufung in einen Pflegegrad

Schritt 1:

Um Pflegeleistungen zu erhalten, ist es wichtig, dass Ihre Pflegebedürftigkeit bewertet wird, indem ein Pflegegrad festgelegt wird. Dies ermöglicht es Ihnen, Leistungen von Ihrer Pflegekasse zu erhalten oder die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung zu beantragen. Auch ohne Pflegegrad kann ein Pflegedienst Pflege- und Betreuungsleistungen erbringen, jedoch müssten Sie dafür privat bezahlen.

Antragstellung

Sie können entweder selbst oder durch uns einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Sie können den Antrag formlos stellen oder ein Antragsformular von Ihrer Pflegekasse anfordern und ausgefüllt zurücksenden. Die Leistungen werden ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihres Antrags übernommen, auch wenn Sie formlos gestellt wurde. Bei Fragen zur Antragstellung helfen wir Ihnen gerne.

Wie geht es weiter?

Nach Eingang Ihres Antrags muss Ihnen die Pflegekasse innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen, den Sie nutzen können. Alternativ bieten wir auch eine Beratung durch unseren Pflegedienst an, die auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden kann. Gleichzeitig leitet die Pflegekasse Ihren Antrag an den Medizinischen Dienst (MD) weiter, der neutral die Pflegebedürftigkeit bewertet. Die Gutachter werden sich vorher ankündigen und bei einem Besuch prüfen, wie selbstständig Sie sind und ob Sie Hilfe benötigen. In einigen Fällen kann diese Bewertung auch telefonisch erfolgen.

Nach der Bewertung:

Nachdem der Gutachter Ihre Pflegebedürftigkeit geprüft hat, schickt er sein Gutachten mit einer Empfehlung für Ihren Pflegegrad an die Pflegeversicherung. Von ihnen erhalten Sie dann eine Nachricht mit dem Ergebnis.

Wartezeit:

Laut Gesetz sollte der Zeitraum zwischen Antragstellung und Mitteilung des Pflegegrades oder einer Ablehnung höchstens 5 Wochen betragen. Falls es länger dauert, haben Sie Anspruch auf 70 Euro pro Woche als Verzugszahlung. Wenn Sie im Krankenhaus, in einer Rehaeinrichtung, einem Hospiz oder in ambulanter Palliativpflege sind, verkürzt sich dieser Zeitraum auf eine Woche nach Eingang Ihres Antrags.

Rückwirkende Genehmigung:

Die Genehmigung erfolgt jedoch immer rückwirkend ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben.

Kosten während der Antragsphase:

Wenn Sie bereits vor der Genehmigung des Pflegegrades einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, entstehen ab dem ersten Tag der Pflegeleistungen Kosten.

Abrechnung während der Übergangsphase:

Während der Zeit zwischen Antragstellung und Genehmigung des Pflegegrades funktioniert die Abrechnung folgendermaßen: Solange der Pflegegrad noch nicht genehmigt ist, stellen wir Ihnen die Kosten für die vereinbarten Pflegeleistungen privat in Rechnung.

Erstattung nach Genehmigung:

Sobald die Genehmigung der Pflegekasse vorliegt, können Sie die bis dahin privat gezahlten Rechnungen bei der Kasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet Ihnen dann die entsprechenden Beträge. Ab diesem Zeitpunkt werden wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen, und Sie erhalten nur noch Ihren Eigenanteil in Rechnung gestellt

Muss ich die Begutachtungsergebnisse akzeptieren?

Wenn Sie mit dem Bescheid über Ihre Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. In diesem Bescheid nennt die Pflegekasse eine Frist für den Widerspruch, die Sie unbedingt einhalten müssen. Um Ihren Widerspruch gut zu begründen, vergleichen Sie Ihre eigenen Aufzeichnungen der Begutachtung mit dem Gutachten, das Ihnen mit dem Bescheid zugeschickt wird. Sollte das Gutachten nicht beigefügt sein, können Sie es anfordern. Darin finden Sie detaillierte Informationen darüber, welche Faktoren bei Ihrer Pflegeeinstufung berücksichtigt wurden. Mithilfe des Gutachtens müssen Sie aufzeigen, wenn Sie mit der Einschätzung des Medizinischen Dienstes nicht einverstanden sind und den tatsächlichen Hilfebedarf gemäß den Begutachtungsrichtlinien darstellen. Nutzen Sie also das Gutachten als Ausgangspunkt und erläutern Sie, wann, warum und wie viel Hilfe Sie benötigen. Der Widerspruch muss direkt an Ihre Pflegekasse gesendet werden, die dann darüber entscheidet

Vorbereitung auf die Begutachtung:

Bevor der Medizinische Dienst (MDK) kommt, ist es hilfreich, eine Art "Selbstständigkeitsmesser" zu erstellen. Damit können Sie schon im Voraus prüfen, in welchen Bereichen Sie selbstständig sind und wo Sie möglicherweise Hilfe benötigen. Dieses Tool erfasst, wie unabhängig Sie in verschiedenen Aufgabenbereichen sind und wo Sie Unterstützung benötigen könnten. Sie können Ihre eigene Einschätzung dann dem MDK gegenüber darlegen.

Wichtig:

Der Gutachter wird viele Fragen stellen, die vielleicht unangenehm sind, aber für das Gutachten entscheidend sind. Es ist wichtig, ehrlich zu antworten, da dies den tatsächlichen Grad Ihrer Selbstständigkeit widerspiegelt.

Es ist auch empfehlenswert, dass während der Begutachtung eine Pflegekraft anwesend ist, die Auskunft über Ihre Pflegesituation geben kann. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei diesem Prozess zu helfen.

Lassen Sie sich kostenlos beraten!

Telefon 02382 - 766 7442